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Homeoffice-Pauschale 2026: Was Freelancer und Selbstständige wirklich absetzen können (und der Fehler, der dich Geld kostet)

Homeoffice-Pauschale 2026 für Freelancer: 6 Euro pro Tag als Betriebsausgabe, der Doppel-Fehler mit der Entfernungspauschale und wann das echte Arbeitszimmer mehr bringt.

27. Apr. 2026 · 12 Min. Lesezeit

Homeoffice-Pauschale 2026: Was Freelancer und Selbstständige wirklich absetzen können (und der Fehler, der dich Geld kostet)

Meine Steuerberaterin hat mich letztes Jahr fast aus dem Stuhl gehauen. Ich hatte meine Homeoffice-Pauschale für 2023 penibel ausgefüllt, 147 Tage, je 6 Euro, insgesamt 882 Euro. Was ich nicht wusste: An einem dieser Tage hatte ich auch noch die Fahrt zu einem Kundentermin als Reisekosten eingetragen. Einmal. Einer von 147 Tagen. Das Finanzamt hat den Bescheid geöffnet und eine Nachfrage geschickt.

Nichts Schlimmes, am Ende. Aber der Schreck war groß. Seitdem schaue ich sehr genau hin, wie diese Pauschale eigentlich funktioniert. Was ich gelernt habe, schreibe ich hier auf, damit du nicht in dieselbe Falle tappst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale - und warum lassen so viele Freelancer Geld liegen?

Die Homeoffice-Pauschale (offiziell: Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) gibt es seit 2020. Eingeführt als Corona-Notregelung, seit 2023 dauerhaft im Gesetz verankert. Die Idee dahinter: Wer von zuhause arbeitet, hat trotzdem Kosten. Strom, Heizung, anteilige Miete. Statt das alles umständlich nachzuweisen, gibt es eine Pauschale.

Die Zahlen für das Steuerjahr 2025:

  • 6 Euro pro qualifiziertem Arbeitstag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr
  • Maximaler Abzug: 1.260 Euro pro Jahr

Diese Zahlen sind dauerhaft im Gesetz verankert. Keine Änderungen für 2025 geplant oder in Kraft.

Warum lassen so viele Freelancer Geld liegen? Entweder weil sie die Pauschale gar nicht kennen, oder weil sie glauben, sie bräuchten ein separates Bürozimmer. Beides stimmt nicht.

6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr - wie die Pauschale funktioniert

Simple Rechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro. Aber die meisten arbeiten keine 210 Tage ausschließlich zuhause. Urlaubstage, Krankheit, Kundentermine, Coworking ziehen davon ab. Realistische 150 Tage ergeben 900 Euro. Kein Vermögen, aber es ist Geld, das dir zusteht.

Für die Steuererklärung trägst du die Gesamtsumme in die Anlage EÜR, Zeile 66 ein. Die Zeile heißt seit 2024 offiziell "Tagespauschale für Aufwendungen bei Tätigkeit in der häuslichen Wohnung." Vor 2024 war es Zeile 63. Wenn du mit einem Buchhaltungstool wie [Lexoffice][LEXOFFICE_AFFILIATE_LINK] oder [sevDesk][SEVDESK_AFFILIATE_LINK] arbeitest, buchst du die Summe manuell als Betriebsausgabe.

Als Freiberufler: Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe, nicht als Werbungskosten

Das ist der Unterschied, den Angestellte nicht kennen. Als Freelancer oder Freiberufler trägst du die Pauschale als Betriebsausgabe in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein, nicht als Werbungskosten wie ein Arbeitnehmer. Der Effekt ist derselbe (weniger zu versteuernder Gewinn), der Weg dahin aber ein anderer.

Statt Anlage N kommt die Pauschale in die Anlage EÜR. Sie reduziert deinen Gewinn, bevor die Steuer berechnet wird. Das ist relevant für die korrekte Vorbereitung deiner Steuererklärung 2025.

Kein separates Arbeitszimmer notwendig - der Küchentisch zählt (wenn du die Voraussetzungen erfüllst)

Das war die wichtigste Änderung der 2023-Reform. Früher brauchte man theoretisch ein abgetrenntes Zimmer. Heute reicht es, wenn du überwiegend von zuhause gearbeitet hast. Küchentisch, Wohnzimmersofa, Schlafzimmerschreibtisch. Alles gleichwertig. Kein separates Büro notwendig.

Trotzdem gibt es klare Voraussetzungen.


Voraussetzungen: An welchen Tagen kannst du die 6 Euro wirklich ansetzen?

Das Gesetz fordert: Du musst überwiegend von zuhause gearbeitet haben. Das bedeutet mehr als 50% deiner tatsächlichen Arbeitszeit an diesem Tag.

Überwiegend von zuhause arbeiten - was "mehr als 50% der Arbeitszeit" konkret bedeutet

Ein Beispiel: Du arbeitest morgens von 9 bis 14 Uhr an einem Projekt zuhause (5 Stunden), fährst dann zum Kunden für ein zweistündiges Briefing. Die 5 Stunden sind die Mehrheit. Der Tag zählt. Du kannst die 6 Euro Homeoffice-Pauschale ansetzen und zusätzlich die Fahrtkosten zum Kunden als Reisekosten abrechnen, weil der Kundentermin eine Auswärtstätigkeit ist und keine Fahrt zu deiner eigenen Betriebsstätte.

Als Freelancer ohne festes eigenes Büro bist du hier in einer guten Position. Die meisten Kundentermine sind Auswärtstätigkeiten. Du kannst an vielen solcher Tage trotzdem die 6 Euro nehmen, solange du den größten Teil des Tages zuhause verbracht hast.

Kein Coworking, kein Kundentermin an dem Tag - was die Pauschale ausschließt

Genauer gesagt: Es ist nicht der Kundentermin allein, der ausschließt. Es kommt darauf an, ob du dabei mehr als 50% deiner Zeit außerhalb der eigenen Wohnung verbringst. Wer 4 von 8 Stunden im Coworking sitzt, hat keine Mehrheit mehr für das Homeoffice.

Konkret ausgeschlossen von der Pauschale:

  • Tage, an denen du überwiegend im Coworking Space gearbeitet hast
  • Tage, an denen du mehr Zeit beim Kunden verbracht hast als zuhause
  • Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage ohne Arbeitstätigkeit

Coworking-Kosten kannst du trotzdem vollständig absetzen, einfach separat. Dazu unten mehr.

Wie du deine Homeoffice-Tage dokumentierst (was das Finanzamt verlangen kann)

Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form. Aber wenn das Finanzamt nachfragt, brauchst du eine plausible und einfache Aufstellung. Was funktioniert:

  • Ein Kalender (Google Calendar, Apple Calendar), in dem Homeoffice-Tage markiert sind
  • Eine einfache Tabelle: Datum, Homeoffice ja/nein, kurze Notiz
  • Time-Tracking-Daten aus Apps wie Toggl oder Harvest (besonders stark, weil sie Zeitstempel haben)

Was du nicht brauchst: Quittungen (es ist eine Pauschale), Fotos deines Arbeitsplatzes, oder eine Bestätigung vom Auftraggeber.

Mein Tipp: Pflege die Aufstellung laufend, nicht erst im März beim Steuerbasteln. Zehn Sekunden täglich im Kalender reichen aus.


Der teuerste Fehler: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am gleichen Tag

Das ist der Fehler, den ich fast gemacht hätte. Und der Fehler, über den viele Steuerratgeber kaum schreiben.

Die Regel ist absolut: An einem Kalendertag kannst du nicht gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale (6 Euro) und die Entfernungspauschale (0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro/km ab Kilometer 21) für eine Fahrt zu deiner Betriebsstätte ansetzen.

Warum du an einem Tag nicht beides ansetzen kannst (und wie das Finanzamt das prüft)

Die Logik: Die Homeoffice-Pauschale deckt die anteiligen Fixkosten des häuslichen Arbeitens. Die Entfernungspauschale deckt Pendelkosten zur Arbeitsstätte. Wenn du gependelt bist, warst du nicht überwiegend zuhause. Also steht dir die Homeoffice-Pauschale nicht zu.

Das Finanzamt erkennt das Muster, wenn die Summe der Homeoffice-Tage plus Fahrtkosten-Tage merkwürdig hoch ist. Mein Fehler war genau das: Ich hatte einen Tag doppelt erfasst. Einmal als Homeoffice-Tag, einmal mit Fahrtkosten zum Kunden. Das hätte ich vermeiden können, wenn ich es von Anfang an gewusst hätte.

Mischtage: Morgens Homeoffice, nachmittags Kundentermin - was gilt?

Das ist das Szenario, das gut ausgeht. Morgens 5 Stunden am Projekt gearbeitet, nachmittags zum Kunden gefahren für ein zweistündiges Briefing: Du kannst die 6 Euro Homeoffice-Pauschale ansetzen und die Fahrtkosten zum Kunden separat als Reisekosten. Weil der Kundensitz keine reguläre eigene Betriebsstätte ist, sondern ein Auswärtstermin.

Was du nicht kombinieren kannst: Homeoffice-Pauschale und Kilometer-Pauschale für eine Fahrt zu deinem eigenen Büro oder deiner regulären Betriebsstätte.


Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale: Was sich mehr lohnt

Seit 2023 hast du echte Wahlfreiheit: jedes Jahr neu entscheiden. Das ist ein großes Geschenk des Gesetzgebers.

Echtes Arbeitszimmer: Tatsächliche Kosten absetzen (Miete, Strom, Internet anteilig)

Wenn du ein abgetrenntes Zimmer hast, das du mindestens zu 90% für die Arbeit nutzt, und dieses Zimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen.

Die Berechnung: (Zimmergröße in m² / Gesamtwohnfläche in m²) x Gesamtjahreskosten (Miete, Heizung, Strom, Versicherungen, ggf. anteilige Renovierungskosten).

Beispiel München: 15 m² Bürozimmer in einer 75 m² Wohnung, Kaltmiete 2.000 Euro pro Monat.

(15 / 75) x (2.000 x 12) = 0,2 x 24.000 = 4.800 Euro absetzbar

Das ist fast viermal so viel wie die 1.260 Euro Pauschale. In teuren Städten lohnt sich das echte Arbeitszimmer erheblich mehr.

Wann die Pauschale besser ist als das echte Arbeitszimmer (Rechenbeispiel)

SituationHomeoffice-PauschaleEchtes Arbeitszimmer
Kein separates Zimmer vorhandenEinzige OptionNicht möglich
50 m² Wohnung, 8 m² Zimmer, 900 EUR/Monat MieteMax. 1.260 EUR(8/50) x 10.800 = 1.728 EUR
75 m² Wohnung, 15 m² Zimmer, 2.000 EUR/Monat MieteMax. 1.260 EUR(15/75) x 24.000 = 4.800 EUR
Viel auf Reisen, nur 100 Tage zuhause600 EURGgf. anteilig weniger
Nomadisch, kein fester WohnsitzMax. 1.260 EURNicht möglich

Für Freelancer, die viel reisen oder keine klare Arbeitszimmer-Situation haben, ist die Pauschale die pragmatische Lösung. Wer in einer teuren Stadt wohnt und ein echtes Bürozimmer hat, sollte die tatsächlichen Kosten durchrechnen.

Die neue Wahlmöglichkeit seit 2023: Du kannst jedes Jahr neu entscheiden

Das kennen die wenigsten: Die Entscheidung gilt pro Steuerjahr und ist noch veränderbar, solange der Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist. Du bist nicht für immer festgelegt.

Praktisch: In einem Jahr mit hohen Wohnkosten (Umzug, teure neue Wohnung, Renovierung) nimmst du die tatsächlichen Kosten. In Jahren, in denen du viel gereist bist oder kein separates Zimmer hattest, nimmst du die Pauschale. Flexibilität, die du nutzen solltest.

Einzige Einschränkung: Du kannst innerhalb desselben Jahres nicht beide Optionen gleichzeitig für denselben Zeitraum nutzen.


Was du sonst noch als Remote-Freelancer absetzen kannst (die Pauschale ist nur der Anfang)

Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die anteiligen Fixkosten der Wohnung. Arbeitsmittel werden vollständig und separat abgesetzt, unabhängig davon, welche Methode du für den Arbeitsplatz wählst.

Internet, zweiter Bildschirm, Schreibtischstuhl: Was als Arbeitsmittel gilt

Internet und Telefon: 20% der monatlichen Kosten als Betriebsausgabe, ohne Einzelnachweis, maximal 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr). Wer mehr als 20% beruflich nutzt, kann den tatsächlichen Anteil mit Dokumentation ansetzen.

Monitore, Webcams, externe Festplatten: Gelten als digitale Wirtschaftsgüter und können seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, unabhängig vom Preis. Ein 800-Euro-Monitor ist im Kaufjahr zu 100% absetzbar, wenn du ihn überwiegend beruflich nutzt.

Schreibtischstuhl und Schreibtisch: Bis 800 Euro netto (GWG-Grenze) im Kaufjahr vollständig absetzbar. Über 800 Euro: planmäßige Abschreibung über 13 Jahre. Ein hochwertiger Ergonomie-Stuhl für 1.400 Euro (z.B. Herman Miller) wird also über 13 Jahre abgeschrieben, sofern kein ärztliches Attest vorliegt.

Handy und Laptop: Die 90/10-Regel für gemischte Nutzung

Du nutzt deinen Laptop für die Arbeit und auch privat. Kein Problem. Schätze den beruflichen Anteil und setze diesen ab. Übliche, vom Finanzamt akzeptierte Quoten:

  • Arbeits-Laptop (primär beruflich genutzt): 90% beruflich
  • Smartphone: 50% bis 70% beruflich, je nach tatsächlicher Nutzung

Die Einschätzung muss plausibel und konsistent bleiben. Ein "100% beruflich"-Laptop, auf dem regelmäßig Netflix läuft, könnte bei einer Prüfung problematisch werden.

Coworking-Space-Mitgliedschaft: Vollständig absetzbar, kein Wenn und Aber

Das ist eine der saubersten Betriebsausgaben überhaupt. Monats-Mitgliedschaften, Tageskarten, Meetingraum-Buchungen: alles vollständig absetzbar, ohne Deckel. Du brauchst nur eine ordnungsgemäße Rechnung auf deinen Namen.

Die clevere Strategie: Coworking-Kosten und Homeoffice-Pauschale kombinieren. Angenommen du hast 90 Coworking-Tage im Jahr (Tageskarte à 15 Euro = 1.350 Euro) und 120 Homeoffice-Tage (120 x 6 = 720 Euro). Das ergibt zusammen 2.070 Euro für Arbeitsplatzkosten. Mehr als die 1.260 Euro, die du rein mit der Pauschale maximal erreichen kannst.

Warum sich Coworking auch produktiv lohnt (und nicht nur steuerlich), habe ich im Vergleich Homeoffice vs. Coworking aufgeschrieben.


Mein System: Wie ich als Freelancer meine Homeoffice-Tage tracke (ohne Bürokratie)

Ich nutze zwei Methoden parallel, jeweils rund fünf Sekunden täglich.

Einfache Methode mit Kalender - was das Finanzamt akzeptiert

In meinem Google Calendar habe ich ein kleines "HO"-Tag für Homeoffice-Tage. Wenn ich komplett zuhause gearbeitet habe: HO. Wenn ich für mehr als die Hälfte des Tages rausgegangen bin: kein Tag. Beim Jahresabschluss exportiere ich den Kalender und zähle die HO-Einträge.

Das reicht. Kalenderexporte werden vom Finanzamt als Nachweis akzeptiert. Entscheidend: Die Einträge wurden zeitnah gemacht, nicht nachträglich rekonstruiert.

Wer mit einem Time-Tracker wie Toggl oder Harvest arbeitet, hat es noch einfacher. Diese Tools stempeln jeden Eintrag mit einem Zeitstempel. Für ein Finanzamt sind diese Daten sehr belastbar.

Tools, die mir das automatisch berechnen (Lexoffice, Accountable, sevDesk)

[Lexoffice][LEXOFFICE_AFFILIATE_LINK] und [sevDesk][SEVDESK_AFFILIATE_LINK] exportieren die Anlage EÜR für ELSTER. Die Homeoffice-Pauschale gibst du dort manuell als Betriebsausgabe ein (berechnete Gesamtsumme), aber der Rest des Exports läuft automatisch.

Accountable ist eine interessante Option für alle, die eine App speziell für Freelancer suchen. Sie hat ein eingebautes Tracking-Feature für Homeoffice-Tage, mit dem du täglich markieren kannst, ob du zuhause gearbeitet hast. Die App berechnet dann die absetzbare Summe automatisch.

Wer seine gesamte Steuererklärung vorbereiten möchte, findet in meinem ausführlichen Guide zur Steuererklärung 2025 alle relevanten Abzüge im Überblick.


Was ich bei NS gelernt habe - warum Steueroptimierung kein Luxusthema ist

Bei der Network School war ich zum ersten Mal in einer Runde mit Freelancern, die Steueroptimierung nicht als etwas für Buchhalter betrachten, sondern als direkten Hebel auf den eigenen Stundensatz.

Die Rechnung ist simpel: Wenn du 60.000 Euro Jahresumsatz machst und 3.000 Euro weniger Steuern zahlst, weil du Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel und Coworking korrekt absetzt, entspricht das bei 120 fakturierbaren Arbeitstagen 25 Euro mehr Tagesverdienst. Ohne neuen Kunden. Ohne eine Stunde mehr Arbeit.

Das hat mich damals nachhaltig beeindruckt. Nicht weil die Zahlen riesig waren, sondern weil es so einfach ist. 6 Euro pro Tag, korrekt dokumentiert. Fertig.

Wer seinen Stundensatz von Grund auf durchrechnen möchte, findet meinen Guide zum Freelancer-Stundensatz berechnen hilfreich. Und wer wegen der nahenden Frist aufgewacht ist: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung Q2 ist am 10. Juni 2026 fällig.


Kurz zusammengefasst

WasWertVoraussetzung
Homeoffice-Pauschale6 EUR/Tag, max. 1.260 EUR/JahrMehr als 50% der Arbeitszeit zuhause
Wo eintragenAnlage EÜR, Zeile 66Nur für Selbstständige und Freiberufler
Echtes ArbeitszimmerTatsächliche Kosten, unbegrenztSeparates Zimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit
Kombination mit EntfernungspauschaleNicht am selben Tag möglichNur bei regulären Betriebsstättenfahrten
Coworking Space100% absetzbar, kein DeckelOrdnungsgemäße Rechnung erforderlich
Internet (Pauschale)20%, max. 20 EUR/MonatOhne Einzelnachweis
Digitale Geräte (Monitor, Laptop)100% im KaufjahrÜberwiegend berufliche Nutzung
GWG-SofortabschreibungBis 800 EUR nettoAlle beweglichen Wirtschaftsgüter

Die Homeoffice-Pauschale ist kein Allheilmittel. 1.260 Euro im Jahr klingen nach wenig. Aber in Kombination mit korrekt abgesetzten Arbeitsmitteln, Coworking-Tagen und dem echten Arbeitszimmer (wenn die Voraussetzungen passen) ergibt sich eine solide Basis für echte Steueroptimierung.

Und der wichtigste Merksatz: Nie Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am gleichen Tag. Merk dir das. Deine Steuerberaterin wird es dir danken.


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