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Wegzugsteuer 2026: Was Gründer wirklich zahlen, wenn sie Deutschland verlassen

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Was GmbH-Gründer beim Auswandern zahlen, Rechenbeispiel, neue Regeln 2025 und legale Wege zur Reduzierung.

8. März 2026 · 11 Min. Lesezeit

Wegzugsteuer 2026: Was Gründer wirklich zahlen, wenn sie Deutschland verlassen

Letzte Woche saß ich mit einem Gründer aus München zusammen, der in drei Monaten nach Zypern ziehen will. Seine GmbH läuft gut, der Gewinn ist ordentlich, und er war seit Jahren viel in Europa unterwegs. "Ich pack einfach meine Sachen und melde mich ab," sagte er. "Steuerlich bin ich dann raus, oder?"

Ich habe tief eingeatmet.

Was dann folgte, war eine Stunde über Wegzugsteuer, fiktive Verkäufe und sechsstellige Steuerrechnungen, die entstehen, ohne dass er einen einzigen Euro tatsächlich verdient. Sein Gesicht wurde merklich blasser.

Die Wegzugsteuer ist das Thema, das die meisten Gründer komplett überrascht. Nicht weil sie ein Geheimnis ist, sondern weil sie so kontraintuitiv ist: Du verkaufst nichts, du verdienst nichts, und trotzdem schickt dir das Finanzamt eine Rechnung.

Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert, was sich 2025 und 2026 geändert hat, und wann ein Wegzug trotzdem Sinn ergibt.

Wichtig vorab: Das hier ist kein Steuerrecht und keine Beratung. Für deinen konkreten Fall brauchst du einen Steuerberater mit internationalem Fokus. Was ich dir geben kann, ist ein verständlicher Überblick, der dir die richtigen Fragen stellt.

Was ist die Wegzugsteuer überhaupt? (§ 6 AStG, einfach erklärt)

Die Wegzugsteuer ist keine eigene Steuerart. Es ist eine Spezialregel im Außensteuergesetz, genauer gesagt § 6 AStG.

Die Idee dahinter ist simpel: Wenn du Deutschland verlässt und deine GmbH-Anteile "mitnimmst", verliert der deutsche Fiskus das Recht, später auf deinen Gewinn zuzugreifen, wenn du die Anteile irgendwann tatsächlich verkaufst. Das will er verhindern.

Deshalb konstruiert das Gesetz einen fiktiven Verkauf. Am Tag deines Wegzugs gilt steuerrechtlich, als hättest du deine Anteile zum aktuellen Marktpreis verkauft, auch wenn du das gar nicht getan hast. Auf diesen fiktiven Gewinn musst du Einkommensteuer zahlen.

Kein Geld geflossen, keine Transaktion stattgefunden, und trotzdem: Rechnung aus dem Finanzamt.

Das Ergebnis dieser Logik ist, dass viele Gründer mit illiquiden GmbH-Anteilen plötzlich eine sechsstellige, manchmal siebenstellige Steuerlast aus dem Nichts haben, die sie aus anderen Mitteln begleichen müssen.

Wen trifft die Wegzugsteuer?

Nicht jeden. Alle drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Beteiligung von mindestens 1 %

Du bist oder warst in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Das betrifft GmbH, UG, AG und auch ausländische Kapitalgesellschaften.

2. Mindestens 7 von 12 Jahren steuerpflichtig in Deutschland

Du warst in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre lang in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Wer erst seit fünf Jahren hier lebt und dann weiterzieht, ist in der Regel nicht betroffen.

3. Du gibst deinen Wohnsitz wirklich auf

Du meldest dich tatsächlich ab und verlierst die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Alle drei Punkte zusammen, und § 6 AStG greift. Einer fehlt, und du bist raus.

Das klingt nach einer hohen Hürde. Aber wer als Gründer mehr als sieben Jahre in Deutschland gelebt, eine GmbH aufgebaut hat und jetzt Richtung Ausland will, trifft dieses Trio mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Eine Randbemerkung, die viele vergessen: Auch eine Holding schützt nicht automatisch vor § 6 AStG. Das Gesetz schaut auf die natürliche Person, nicht auf die Unternehmensstruktur. Wer seine GmbH-Anteile in eine Holding eingebracht hat und dann auswandert, ist genauso betroffen.

Wie viel musst du wirklich zahlen? Rechenbeispiel GmbH mit 500.000 Euro Gewinn

Nehmen wir einen konkreten Fall: Du hast eine GmbH, die in den letzten drei Jahren im Schnitt 500.000 Euro Gewinn pro Jahr gemacht hat. Du bist Alleingesellschafter und hast die GmbH mit dem Mindeststammkapital von 25.000 Euro gegründet.

Schritt 1: Unternehmenswert ermitteln

Das Finanzamt nutzt in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren. Durchschnittlicher Jahresgewinn, multipliziert mit dem Faktor 13,75:

500.000 Euro x 13,75 = 6.875.000 Euro

So viel ist deine GmbH nach Ansicht des Finanzamts wert.

Schritt 2: Fiktiver Veräußerungsgewinn

Unternehmenswert minus Anschaffungskosten (dein Stammkapital):

6.875.000 Euro - 25.000 Euro = 6.850.000 Euro

Das ist dein fiktiver Gewinn.

Schritt 3: Steuer berechnen

Beim Teileinkünfteverfahren (TEV) sind nur 60 % des Gewinns steuerpflichtig:

6.850.000 Euro x 60 % = 4.110.000 Euro

Darauf kommt dein persönlicher Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern in Deutschland sind das 42 %, dazu der Solidaritätszuschlag:

4.110.000 Euro x 42 % = 1.726.200 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 % der ESt): 94.941 Euro

Gesamte Wegzugsteuer: ca. 1.821.000 Euro

Fast zwei Millionen Euro. Für einen fiktiven Verkauf.

Diese Zahl entsteht, ohne dass du einen einzigen Cent Verkaufserlös erhältst. Du hast illiquide Anteile und eine Steuerrechnung.

Eine gute Nachricht: Du kannst die Summe in sieben Jahresraten begleichen, wenn du eine Sicherheitsleistung beim Finanzamt hinterlegst. Das macht es etwas erträglicher, löst aber das Grundproblem nicht.

Wichtiger Hinweis zur Bewertung

Das vereinfachte Ertragswertverfahren überschätzt den Unternehmenswert oft erheblich. Es berücksichtigt weder Schulden noch aktuelle Marktlage noch persönliche Abhängigkeiten des Gründers. Ein unabhängiges Gutachten kann den angesetzten Wert teils deutlich senken. Das kostet einige Tausend Euro, kann sich aber auf die Gesamtsteuer gerechnet sehr lohnen.

Neue Verschärfungen ab 2025/2026: Was hat sich geändert?

Jahrelang gab es für EU-Bürger eine praktische Möglichkeit: Die Wegzugsteuer wurde zinslos gestundet, du musstest sie erst zahlen, wenn du wirklich verkaufst. Das war großzügig und wurde 2022 mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz abgeschafft.

Seitdem gibt es nur noch die Ratenzahlung über sieben Jahre, mit Sicherheitsleistung.

Das Jahressteuergesetz 2024 hat ab dem 1. Januar 2025 weiter nachgelegt:

ETFs und Investmentfonds fallen jetzt ebenfalls unter die Wegzugsteuer. Wer bisher Anteile an der eigenen GmbH in einen Fonds oder eine Holding eingebracht hat, um § 6 AStG zu umgehen, wird seit 2025 direkt erfasst. Die Lücke ist weg.

Für 2026 gilt: Hybride Strukturen ohne echte wirtschaftliche Substanz werden noch stärker unter die Lupe genommen. Eine Briefkastengesellschaft in Zypern, während du in Berlin lebst und arbeitest, reicht nicht mehr aus, um dem deutschen Fiskus zu entkommen.

Die Richtung des Gesetzgebers ist klar: Wer wirklich weg will, muss wirklich weg.

Legale Wege, die Steuer zu reduzieren oder zu vermeiden

Es gibt tatsächlich Optionen. Keine davon ist ein einfacher Trick, alle erfordern Zeit und Beratung.

Früh genug auswandern

Die 7-von-12-Regel wirkt nur rückwärts. Wer Deutschland verlässt, bevor er sieben Jahre hier steuerpflichtig war, ist von § 6 AStG komplett befreit. Relevant für Gründer, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind und noch keine sieben Jahre hier leben.

Wohnsitz in Deutschland behalten (doppelter Wohnsitz)

Klingt kontraintuitiv: Du meldest keinen Wohnsitz ab, sondern behältst einen in Deutschland. Damit verlierst du die unbeschränkte Steuerpflicht nicht, und § 6 AStG greift nicht. Das funktioniert für Teilzeit-Nomaden, die ohnehin regelmäßig nach Deutschland zurückkommen. Der Nachteil: Du zahlst weiterhin in Deutschland Steuern.

Formwechsel in eine Personengesellschaft (KG-Lösung)

§ 6 AStG greift nur bei Kapitalgesellschaften. Wer seine GmbH rechtzeitig in eine GmbH & Co. KG umwandelt, entkommt dem direkten Tatbestand. Achtung: Es gibt andere Entstrickungsregeln nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, die dann greifen können. Das muss rechtlich und steuerlich sauber abgesichert sein und braucht Vorlaufzeit.

Beteiligung unter 1 % drücken

Wenn du deine Beteiligung an der GmbH unter die 1-%-Schwelle senkst, etwa durch Teilverkauf an Co-Founder oder Investoren, greift § 6 AStG nicht. In der Praxis ist das nicht immer möglich, aber für Gründer mit bestehenden Gesellschaftern kann es ein Weg sein.

Rückkehr innerhalb von fünf Jahren

Wer ins Ausland zieht und innerhalb von fünf Jahren wieder zurückkommt, wird steuerrechtlich so behandelt, als hätte er Deutschland nie verlassen. Der Steueranspruch erlischt rückwirkend. Diese Frist kann auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn berufliche Gründe vorliegen.

Gut planen: mindestens 12 bis 24 Monate im Voraus

Fast alle Strategien funktionieren nur, wenn du früh genug anfängst. Wer drei Monate vor dem geplanten Wegzug zum Steuerberater geht, hat kaum noch Optionen. Wer zwei Jahre vorher plant, hat viele.

Wenn du gerade in dieser Planungsphase bist, lohnt sich auch ein Blick auf die steuerlichen Grundlagen für digitale Nomaden, die ich in meinem Artikel über Steuern und Abmeldung aus Deutschland ausführlicher behandle.

Wegzug trotz Wegzugsteuer: Wann rechnet es sich trotzdem?

Die Steuer ist hoch. Aber manchmal lohnt sich der Wegzug trotzdem.

Entscheidend ist, wie lange du im Ausland lebst und wie viel Steuern du in Deutschland im Vergleich zum Zielland langfristig sparst. Als GmbH-Gesellschafter mit hohen Ausschüttungen zahlst du in Deutschland 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf Dividenden. Das summiert sich über Jahre erheblich.

Ein grober Anhaltspunkt: Wenn du planst, mindestens fünf bis sieben Jahre im Ausland zu bleiben, und dein Zielland deutlich niedrigere Steuern hat, kann sich der Wegzug trotz der Einstiegskosten lohnen. Das ist keine Garantie, das ist eine Rechnung, die ein Steuerberater für dein spezifisches Szenario aufmachen muss.

Was dabei oft vergessen wird: die Qualität des Lebens im Zielland, das Netzwerk dort, die Community. Geld ist nur ein Teil des Bildes.

Georgien, Zypern, Portugal: Wohin wandern Gründer gerade aus?

Drei Länder dominieren die Gespräche unter auswanderungswilligen Gründern im Moment:

LandKörperschaftsteuerBesonderheit
Georgien15 % (bis 1 % für bestimmte Kleinunternehmer)Kein Steuer auf Auslandseinkommen für natürliche Personen; niedrige Lebenshaltungskosten; unkomplizierte Firmengründung
Zypern12,5 %Non-Dom-Status: 0 % auf Dividenden für bis zu 17 Jahre; nur 60 Tage Mindestaufenthalt; EU-Mitglied
PortugalvariiertNHR-Programm ausgelaufen; Nachfolgeregelung weniger attraktiv; weiterhin beliebt wegen Lebensqualität

Georgien ist interessant für ortsunabhängige Gründer mit internationalen Kunden. Kein Steuer auf Auslandseinkommen, Firmengründung ist unkompliziert und schnell erledigt, Lebenshaltungskosten sind niedrig. Der Nachteil: kein EU-Mitglied, kein Schengen.

Zypern ist für EU-Bürger derzeit das attraktivste Gesamtpaket. EU-Mitglied, Non-Dom-Status bedeutet null Steuer auf Dividenden aus dem Ausland für 17 Jahre, Körperschaftsteuer 12,5 % (die niedrigste in der EU). Du musst nur 60 Tage pro Jahr auf der Insel sein, und diese müssen nicht am Stück liegen. Seit Januar 2026 kann der Non-Dom-Status sogar zweimal um fünf Jahre verlängert werden.

Portugal hat seinen Ruf als Steuerparadies eingebüßt. Das Non-Habitual-Resident-Programm wurde 2024 reformiert und ist deutlich weniger attraktiv geworden. Trotzdem bleibt Portugal für viele interessant, besonders für Gründer, die die Lebensqualität in Lissabon oder Porto schätzen.

Wichtig für alle drei: Der Wegzug muss substanziell sein. Wer in Deutschland weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hat, Familie, Hauptwohnsitz, Hauptkunden, dem erkennt das Finanzamt den Wegzug nicht an. Ab 2026 sind die Anforderungen an echte wirtschaftliche Substanz nochmals gestiegen.

Für Kontoeröffnungen im Ausland und internationale Überweisungen nutze ich Wise, das funktioniert für deutsche Staatsbürger unkompliziert und ist deutlich günstiger als herkömmliche Bankzahlungen ins Ausland. Praktisch besonders in den ersten Monaten nach dem Wegzug, wenn du noch Rechnungen in Deutschland bezahlst und gleichzeitig ein Konto im neuen Land aufbaust.

Genau darüber wird an der Network School offen gesprochen

Solche Gespräche, fiktive Verkäufe, Rückkehroptionen, Georgien versus Zypern, sind genau das, was ich an der Network School regelmäßig erlebe. Nicht in einer trockenen Workshop-Session, sondern beim Abendessen, mit Leuten, die das selbst gerade durchleben oder bereits durch sind.

Das ist der Unterschied zu einem Blogartikel: Du kannst nachfragen. Jemand hat dasselbe Problem bereits gelöst und erzählt dir, wie er konkret vorgegangen ist.

Wenn du überlegst, Deutschland zu verlassen, und verstehen willst, wie andere Gründer das angegangen sind, was sie an Steuern gezahlt haben, wohin sie gegangen sind und was sie bereuen, dann ist ein Aufenthalt an der Network School ein guter Startpunkt. Wie Gründer ihre Pläne dort auch vor anderen präsentieren und kritisch hinterfragen lassen, beschreibe ich im Artikel über Vorträge für Gründer und Investoren.

Fazit: Informiert auswandern ist besser als spontan auswandern

Die Wegzugsteuer ist kein Grund, Deutschland nicht zu verlassen. Aber sie ist ein Grund, es nicht spontan zu tun.

Wer zwei Jahre vorausplant, hat echte Optionen. Wer drei Monate vorher damit anfängt, zahlt in der Regel den vollen Preis.

Die wichtigsten Schritte, wenn du über den Wegzug nachdenkst:

  1. Prüfe, ob du alle drei Voraussetzungen erfüllst (7 von 12 Jahren, 1 % Beteiligung, echter Wegzug)
  2. Lass deinen Unternehmenswert von einem Spezialisten berechnen, nicht allein vom Finanzamt
  3. Prüfe, ob Gestaltungsoptionen wie die KG-Lösung oder ein früher Wegzug zu deiner Situation passen
  4. Plan mindestens 12, besser 24 Monate im Voraus
  5. Hol dir einen Steuerberater mit echtem internationalem Steuerfokus

Mehr zu den steuerlichen Grundlagen des Lebens als digitaler Nomade findest du im Artikel über Abmeldung und Steuern in Deutschland als digitaler Nomade.


Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.

Einige Links sind Affiliate-Links. Dir entstehen keine Mehrkosten.

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