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Schweiz auswandern als Freelancer 2026: AHV, Kantonssteuern und was das neue DBA wirklich ändert

Was das neue DBA Schweiz-Deutschland 2026 für Freelancer bedeutet, wie viel AHV wirklich kostet und für wen die Schweiz steuerlich lohnt.

23. Aug. 2026 · 15 Min. Lesezeit

Schweiz auswandern als Freelancer 2026: AHV, Kantonssteuern und was das neue DBA wirklich ändert

Der Steuerbescheid kam im August. Ich erinnere mich noch genau, wie ich ihn aufgemacht habe, die Zahl gesehen habe, und dann drei Sekunden lang nur auf das Papier gestarrt habe. Der erste Gedanke war: Schweiz. Gleiche Sprache, starke Wirtschaft, Zug mit 13% Steuern. Klingt nach einem No-Brainer.

Die Schweiz ist das meistgesuchte Auswanderziel für deutschsprachige Freelancer - und gleichzeitig dasjenige, das am häufigsten falsch eingeschätzt wird. Die Rechnung "13% statt 42%" stimmt auf dem Papier. Nur nicht in der Realität. Weil das neue DBA 2026 einige wichtige Punkte verändert hat, weil die AHV gerne vergessen wird, und weil Lebensmittel in Zürich nicht auf Berliner Niveau liegen.

Ich zeige dir die ehrliche Rechnung. Für wen es sich rechnet, was es kostet, und was das neue DBA wirklich ändert. Wenn du schon allgemein über Steuern als digitaler Nomade mit deutschen Einnahmen nachgedacht hast, ist dieser Artikel der nächste Schritt.

Warum die Schweiz für deutsche Freelancer attraktiv ist - und was viele überschätzen

Kantonale Steuervielfalt: Zug ~14% vs. Zürich ~27%

Das Schweizer Steuersystem ist dreistufig: Bundessteuer (max. 11,5%), Kantonssteuer und Gemeindesteuer. Die drei Ebenen zusammen ergeben deinen effektiven Satz. Und der unterscheidet sich dramatisch je nach Kanton.

Für eine alleinstehende Person mit CHF 100.000 steuerbarem Einkommen sehen die Zahlen 2026 ungefähr so aus:

KantonEff. Steuersatz @100k CHFBesonderheit
Zug~13-16%Krypto-Hub, teure Mieten
Schwyz~15-17%Unterschätzt, günstigere Lebenshaltung
Nidwalden~16-18%Ruhig, ländlich
Obwalden~16-18%Günstig, wenig bekannt
Zürich~26-28%Bestes Netzwerk, sehr teuer
Basel-Stadt~23-25%Kreativszene, Pharma-Netzwerk
Bern~25-27%Hauptstadt, gute Infrastruktur

Verglichen mit Deutschland, wo du als Selbstständiger mit EUR 100.000 Gewinn auf 40-45% Gesamtbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung) kommst, sehen selbst die teureren Schweizer Kantone attraktiv aus. Das stimmt auch. Aber die Gesamtrechnung ist komplizierter.

Keine Gewerbesteuer, kein §2 AStG-Problem: die echten Vorteile

Zwei Dinge sind in der Schweiz wirklich besser als in Deutschland.

Erstens: keine Gewerbesteuer. Als Freiberufler bist du in Deutschland zwar befreit, aber sobald du eine GmbH gründest, zahlt das Unternehmen GewSt. In der Schweiz gibt es das nicht.

Zweitens: §2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) greift für die Schweiz in der Regel nicht. Deutschland wendet diesen Paragraphen auf Niedrigsteuerländer an - also Länder mit einer Steuerbelastung unter 25%. Die meisten Schweizer Kantone liegen über dieser Schwelle, sobald man AHV einrechnet. Wer nach Dubai zieht, hat dieses Problem in voller Schärfe - wer in die Schweiz zieht, meistens nicht. Das ist der Unterschied, den ich in meinem Dubai-Artikel ausführlich beschrieben habe.

Realitätscheck: warum die Schweiz kein Steuerparadies für den Normalfreelancer ist

Jetzt kommt das Aber.

AHV kostet richtig Geld. Selbstständige in der Schweiz zahlen 10,6% ihres Nettoeinkommens in die AHV/IV/EO (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Erwerbsersatz). Bei CHF 100.000 Gewinn sind das CHF 10.600 pro Jahr allein für die Sozialversicherung - noch bevor ein Franken Steuer anfällt. Viele Artikel über die Schweiz vergessen diesen Posten komplett.

Die Lebenshaltungskosten schlagen zu. Lebensmittel kosten 20-30% mehr als in Deutschland, Restaurants 50-100% mehr. Ein 1-Zimmer-Apartment in Zürich kostet CHF 2.000-3.000 pro Monat kalt. Wer das nicht einkalkuliert, rechnet in die eigene Tasche.

Der Umzug selbst kostet Geld. Plane CHF 20.000-25.000 als Startreserve ein: Mietkaution (3 Monatsmieten), erste Monatsmiete, Krankenkasse, Lebenshaltung bis der erste Auftrag reinkommt, Steuerberaterkosten. Das ist keine Übertreibung, das ist die Realität.

Das neue DBA Schweiz-Deutschland 2026: Was sich ab Januar geändert hat

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wurde am 21. August 2023 unterzeichnet, ist am 27. November 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2026. Das ist die wichtigste Änderung im deutsch-schweizerischen Steuerrecht seit Jahren - und trotzdem wissen viele Freelancer nicht, was sie konkret bedeutet.

Grenzgänger-Regelung neu: Homeoffice bis 49,9% erlaubt (für Angestellte relevant)

Für Grenzgänger - also Angestellte, die täglich zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln - hat sich die Homeoffice-Regelung grundlegend modernisiert. Bisher gab es eine strikte tagesbasierte Regelung mit wenig Spielraum für Remote Work. Ab 2026 dürfen Grenzgänger bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne den steuerlichen Grenzgängerstatus zu verlieren.

Das ist relevant für dich, wenn du in Deutschland wohnst und angestellt für ein Schweizer Unternehmen arbeitest. Als Freelancer, der vollständig in die Schweiz umzieht, ist dieser Abschnitt für dich eher Hintergrundwissen.

Was das für Freelancer bedeutet, die vollständig umziehen

Die relevantere Änderung betrifft Artikel 14 des alten DBA. Dieser Artikel regelte bisher die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" und verwendete das Konzept der "festen Einrichtung" als Anknüpfungspunkt. Ab 2026 wird Artikel 14 abgeschafft und durch den allgemeinen Artikel 7 (Unternehmensgewinne) ersetzt.

Was bedeutet das konkret? Statt "feste Einrichtung" gilt jetzt das "Betriebsstätten"-Konzept - das gleiche, das auch für Unternehmen gilt. In der Praxis heißt das: Wenn du vollständig in die Schweiz umziehst und keine Betriebsstätte (Büro, feste Einrichtung) in Deutschland unterhältst, werden deine Einkünfte in der Schweiz besteuert. Das gilt auch dann, wenn deine Kunden in Deutschland sitzen.

Das ist die gute Nachricht. Jetzt die deutlich wichtigere.

Überdachende Besteuerung: wann Deutschland auch nach dem Umzug noch zugreift

Artikel 4 Absatz 4 des DBA Deutschland-Schweiz enthält eine Sonderregelung, die es nur in dieser Form für die Schweiz gibt: die überdachende Besteuerung.

Sie besagt: Im Wegzugsjahr und in den fünf darauf folgenden Kalenderjahren kann Deutschland Einkünfte aus deutschen Quellen weiterhin besteuern.

Ein konkretes Beispiel: Du meldest dich im März 2026 aus Deutschland ab und ziehst nach Zug. Du hast aber weiterhin drei Stammkunden aus München, die dir monatlich Projekte schicken. Deutschland kann auf diese Einkünfte - Einnahmen aus deutschen Quellen - bis einschließlich 2031 Steuern erheben. Nicht auf dein gesamtes Einkommen, aber auf alles, was aus Deutschland kommt.

Die Ausnahmen von der überdachenden Besteuerung sind eng:

  • Du hast die Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Du ziehst wegen Eheschließung mit einer schweizer Person in die Schweiz
  • Du nimmst eine Tätigkeit bei einem schweizer Arbeitgeber auf

Für die meisten deutschen Freelancer greifen diese Ausnahmen nicht.

Was das in der Praxis bedeutet: Wer vollständig umzieht und seinen deutschen Kundenanteil schrittweise reduziert - oder die fünf Jahre mit gemischtem Steuersystem überbrückt - hat danach klare Verhältnisse. Wer dauerhaft fast ausschließlich von deutschen Kunden lebt und trotzdem von Zug aus arbeitet, zahlt de facto doppelt: Schweizer Lebenshaltungskosten plus deutschen Steuersatz auf den deutschen Einkommensanteil.

Das ist keine Randnotiz. Das ist der Grund, warum erfahrene Steuerberater bei der Schweiz immer "und wie sieht deine Kundenstruktur aus?" fragen.

Wann der Wegzug steuerlich sauber funktioniert

Damit der Umzug wirklich funktioniert, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Vollständige Abmeldung aus Deutschland - kein gemeldeter Wohnsitz mehr
  2. Kein gemieteter oder eigener Wohnraum mehr in Deutschland
  3. Keine Betriebsstätte (Büro, regulärer Arbeitsplatz) in Deutschland
  4. Lebensmittelpunkt eindeutig und nachweisbar in der Schweiz

Wie du die Abmeldung korrekt durchführst, habe ich Schritt für Schritt erklärt. Die überdachende Besteuerung läuft trotzdem fünf Jahre - aber nur auf Einkünfte aus deutschen Quellen, nicht auf dein gesamtes Einkommen. Mit einem gut gemischten Kundenstamm ist das handhabbar.

AHV, KV, BVG: Die Schweizer Sozialversicherung für Selbstständige erklärt

AHV/IV/EO für Selbstständige 2026: degressiver Satz bis 10,6%

Der Gesamtbeitragssatz für AHV/IV/EO beträgt 2026 für Selbstständige 10,6%. Der Satz ist degressiv:

  • Voller Satz ab CHF 60.500 Jahreseinkommen
  • Unter CHF 17.600: ca. 5,4%
  • Mindestbeitrag: CHF 530/Jahr (plus Verwaltungsgebühr der Ausgleichskasse, typischerweise 3-5%)

Die Beitragsgrundlage ist das Nettoeinkommen - also Umsatz minus Betriebsausgaben. Das ist der gleiche Ansatz wie in Deutschland, aber der Satz liegt deutlich unter dem deutschen Gesamtsatz für Kranken- und Rentenversicherung.

Ein Vergleich: Als Selbstständiger in Deutschland zahlst du für KV und PV etwa 15-17% plus einen freiwilligen Rentenversicherungsbeitrag. In der Schweiz sind es 10,6% AHV plus separate KV-Prämien - strukturell anders, in der Summe nicht so weit auseinander wie viele denken.

Anmeldung: innerhalb von 30 Tagen Pflicht

Die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse muss innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Viele Kantone bieten das inzwischen digital an. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons an und legst Nachweise für deine Selbstständigkeit vor: bestehende Auftragsbestätigungen, Unternehmenswebsite, Rechnungen an Kunden.

BVG (berufliche Vorsorge): ab CHF 21.510 Einkommen obligatorisch

Die zweite Säule - die Pensionskasse (BVG) - ist für Selbstständige erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 21.510 verpflichtend. Wer sich freiwillig anschließt oder muss, zahlt je nach Alter und Pensionskasse zwischen 7% und 18% seines Einkommens ein.

Als Alternative bietet die Schweiz Selbstständigen die Möglichkeit, bis zu CHF 35.280 pro Jahr in die Säule 3a einzuzahlen (2026, ohne Pensionskasse). Diese Einzahlung ist vollständig steuerlich abzugsfähig - das ist ein echter Hebel zur Steueroptimierung, den viele bei der Kalkulation vergessen.

Krankenkasse: CHF 393 bis 540 pro Monat

Die Krankenkasse ist in der Schweiz für alle Einwohner verpflichtend. Du hast drei Monate nach Wohnsitznahme Zeit, eine Versicherung abzuschließen. Die durchschnittliche Grundprämie 2026 beträgt CHF 393 pro Monat für Erwachsene - in teuren Kantonen wie Genf, Basel oder Zürich liegt sie höher.

Du wählst eine Franchise (Selbstbehalt) zwischen CHF 300 und CHF 2.500 pro Jahr. Höhere Franchise bedeutet niedrigere Monatsprämie. Für gesunde Freelancer ohne chronische Erkrankungen ist die hohe Franchise oft die finanziell bessere Wahl.

Für den Übergang - also die Zeit zwischen Ankunft in der Schweiz und dem Abschluss der Pflicht-KV - kann SafetyWing als kurzfristige Brückenversicherung dienen. Klar: ab dem Moment, wo du offiziell in der Schweiz wohnst, ist die Schweizer Grundversicherung Pflicht. Aber die ersten Wochen bis zur Bearbeitung aller Anmeldungen können so abgesichert werden.

Mehrwertsteuer Schweiz (MWST): Der entspannte Teil

Hier wird es endlich einfacher als in Deutschland.

Die MWST-Pflicht beginnt in der Schweiz erst ab CHF 100.000 Jahresumsatz. Der Standardsatz 2026 beträgt 8,1%. Wer darunter bleibt: keine MWST-Pflicht, keine vierteljährlichen Voranmeldungen, kein Aufwand.

Für Freelancer, die in Deutschland mit UStVA, Dauerfristverlängerung und den Übergangsproblemen der Kleinunternehmergrenze vertraut sind, ist das eine echte Entlastung. Wer in Deutschland die Umsatzsteuer-Voranmeldung kennt, schätzt die Schweizer Regelung sofort.

Wer über CHF 100.000 Jahresumsatz kommt, muss sich registrieren und vierteljährlich abrechnen. Darunter ist die MWST schlicht kein Thema.

Kanton-Vergleich: Wo lohnt sich der Umzug steuerlich?

Zug: der Klassiker mit Haken

Zug ist der meistgenannte Kanton für Steueroptimierung. Effektiver Steuersatz bei CHF 100.000 steuerbarem Einkommen: ungefähr 13-16%. Das ist real günstig.

Aber: Zug ist auch einer der teuersten Kantone zum Wohnen. Mieten sind nur knapp günstiger als in Zürich. Der Steuervorteil gegenüber günstigeren Kantonen wie Schwyz ist kleiner als man denkt, wenn man die Lebenshaltungskosten einrechnet. Zug lohnt sich besonders, wenn du über CHF 150.000 Jahresgewinn liegst, im Krypto/Web3/Fintech-Umfeld vernetzt sein willst, oder einen Firmensitz mit diesem Prestige-Standort brauchst.

Schwyz, Obwalden, Nidwalden: die unterschätzten Kantone

Schwyz liegt bei etwa 15-17% effektivem Steuersatz - nur wenig mehr als Zug, aber mit deutlich günstigeren Mieten. Für Freelancer, die komplett remote arbeiten und kein physisches Netzwerk im Kanton brauchen, ist Schwyz oft die bessere Gesamtrechnung.

Obwalden und Nidwalden sind ähnlich günstig, noch ländlicher und unbekannter. Wer Natur schätzt und selten in ein Bürogebäude geht, kann hier gut leben - und spart gleichzeitig bei Miete und Steuern.

Zürich: teuer, aber warum es trotzdem Sinn macht

Steuersatz rund 26-28% - das klingt nach "warum dann überhaupt Schweiz?". Aber Zürich hat echte Argumente: das dichteste Freelancer- und Startup-Netzwerk im DACH-Raum, internationale Atmosphäre, direkte Flüge in alle Welt, einfachere Wohnungssuche als in Zug. Für UX-Designer, Entwickler und Berater, die regelmäßig Kunden treffen, Konferenzen besuchen und ein Netzwerk aufbauen wollen, hat Zürich eine Gravitationskraft, die sich schwer in Prozentzahlen ausdrücken lässt.

Realitätscheck: der Kombinationseffekt zählt

Der entscheidende Vergleich ist nicht "Kanton X vs. Deutschland". Er ist: "Kanton X plus Lebenshaltungskosten vs. Deutschland plus Lebenshaltungskosten".

StandortSteuerlastMiete 1-ZiMonatl. Minimum
Kanton Zug~15%CHF 1.900-2.400CHF 3.400-4.000
Kanton Schwyz~17%CHF 1.300-1.800CHF 2.700-3.300
Kanton Zürich~27%CHF 2.200-3.000CHF 3.900-5.000
München (DE)~40-42%EUR 1.600-2.200EUR 2.800-3.500
Berlin (DE)~40-42%EUR 1.200-1.700EUR 2.400-3.000

Der Steuervorteil bleibt. Aber er ist kleiner als die rohen Prozentzahlen vermuten lassen - und er setzt voraus, dass du mit deutlich höheren Grundkosten klarkommst.

Die Anmeldung als Freelancer in der Praxis (Schritt für Schritt)

Schritt 1: Wohnsitz anmelden

Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Du brauchst Reisepass (oder Personalausweis als EU-Bürger), Wohnungsvertrag und ein Passfoto. Das ist unkompliziert und geht oft in einer halben Stunde.

Schritt 2: Aufenthaltsbewilligung B beantragen

Als EU-Bürger hast du das Recht, in der Schweiz als Selbstständiger zu leben und zu arbeiten. Die Bewilligung B wird jährlich verlängert und läuft ohne Quotenbeschränkungen. Typische Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen. Du brauchst Nachweise für deine selbstständige Tätigkeit: bestehende Verträge oder Auftragsbestätigungen, Kontoauszüge, ggf. Unternehmenswebsite.

Nach fünf Jahren ununterbrochen Wohnsitz in der Schweiz hast du als EU-Bürger Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C - die ist unbefristet.

Schritt 3: AHV-Anmeldung

Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Du erklärst deine Selbstständigkeit und bekommst vorläufige Beiträge zugewiesen. Viele Kantone haben das inzwischen digitalisiert.

Schritt 4: Krankenkasse abschließen

Du hast drei Monate Zeit ab dem offiziellen Einzugsdatum. Nutz sie - die KV läuft rückwirkend ab dem ersten Monat, wenn du sie nicht rechtzeitig abschließt. Vergleichsportale wie Priminfo oder Comparis helfen beim Prämienvergleich.

Schritt 5: Einzelfirma und Handelsregistereintrag

Als Freelancer bist du in der Schweiz automatisch Inhaber einer Einzelfirma. Einen Handelsregistereintrag brauchst du erst, wenn dein Jahresumsatz CHF 100.000 übersteigt. Darunter ist er optional.

Für internationale Überweisungen - deine deutschen Kunden zahlen in EUR, du zahlst Miete in CHF - ist [Wise][WISE_AFFILIATE_LINK] der entspannteste Weg. Der Wechselkurs ist marktnah, die Gebühren sind deutlich günstiger als bei Schweizer Banken, und du bekommst eine Schweizer IBAN-fähige Zahlungsverbindung, bevor du ein lokales Bankkonto eröffnet hast. Schweizer Banken brauchen für die Kontoeröffnung manchmal 2-4 Wochen.

Was die Schweiz wirklich kostet: ehrliche Lebenshaltungskosten

Ich will konkret sein, weil "teurer als Deutschland" zu vage ist.

Zürich:

  • 1-Zimmer-Wohnung: CHF 2.000-3.000/Monat kalt
  • Lebensmittel: CHF 500-700/Monat (ca. 25% teurer als DE)
  • Restaurant Mittagessen: CHF 25-40
  • Krankenkasse: CHF 420-500/Monat (Franchise CHF 300)
  • ÖV-Monatspass (Stadt): CHF 95
  • Gesamt lean: CHF 3.500-4.500/Monat

Kanton Schwyz:

  • 1-Zimmer-Wohnung: CHF 1.300-1.800/Monat
  • Lebensmittel: gleich wie Zürich
  • Krankenkasse: CHF 350-420/Monat
  • Gesamt lean: CHF 2.700-3.400/Monat

Zur Einordnung: In Berlin lebst du als Freelancer für EUR 2.000-2.800/Monat komfortabel, in München für EUR 2.800-3.500. Zürich beginnt bei CHF 3.500. Das ist eine relevante Differenz, die du in die Steuerrechnung einbeziehen musst.

Der realistische Break-Even liegt bei ungefähr CHF/EUR 90.000-100.000 Jahresgewinn - und das nur, wenn du einen steuergünstigen Kanton wählst und bewusst lebst.

Für wen die Schweiz Sinn ergibt - und für wen nicht

Ja: für diese Profile

  • Jahresgewinn stabil über CHF 100.000 (ca. EUR 95.000+)
  • Plan für mindestens 5-7 Jahre (überdachende Besteuerung überbrücken)
  • Deutscher Kundenanteil ist bereits unter 50% oder wird aktiv reduziert
  • Du willst wirklich in der Deutschschweiz leben - nicht nur Steuern sparen
  • Kanton Zug oder Schwyz als erste Wahl

Besser warten oder Alternativen prüfen

  • Jahresgewinn unter EUR 80.000 (Lebenshaltungskosten fressen Steuervorteil auf)
  • Du willst ausschließlich in Zürich leben (Steuervorteil vs. Kosten wird minimal)
  • Fast alle Kunden sitzen in Deutschland (überdachende Besteuerung greift voll)
  • Du planst nur 1-2 Jahre, dann zurück nach Deutschland

Was bei niedrigerem Einkommen besser passt

  • Österreich: Ähnliche Steuerlast wie Deutschland, aber günstigere Lebenshaltungskosten in Graz oder Wien, EU-Rechtssystem, keine Sprachbarriere und kein überdachender Besteuerungsmechanismus
  • Portugal / IFICI: 20% Flat Tax für qualifizierte Tech-Freelancer - aber die Anforderungen sind eng
  • Georgien: 1% Steuer auf Bruttoumsatz bis ~EUR 175.000 - für risikofreudigere Freelancer mit rein internationalem Kundenstamm

Mehrere NS-Alumni sind nach ihrem Aufenthalt in die Deutschschweiz gezogen. Die Kombination aus globalem Netzwerk und kantonaler Steueroptimierung macht für bestimmte Gründer echten Sinn - das war auch bei mir ein konkreter Diskussionspunkt an der Network School. Ortsunabhängig arbeiten heißt nicht automatisch, überall gleich viel zu zahlen. Aber es heißt, den Plan wirklich durchzurechnen, bevor man den Umzugswagen bucht.

Checkliste: Was du vor dem Umzug klären musst

  • Abmeldung Deutschland vollständig durchführen (kein Wohnsitz, kein Büro mehr in DE)
  • Steuerberater für die überdachende Besteuerung konsultieren (Art. 4 Abs. 4 DBA D-CH)
  • Kanton nach Steuersatz + Lebenshaltungskosten + Netzwerk wählen - nicht nur nach Prozenten
  • CHF 20.000-25.000 Startreserve bereitstellen
  • Kundenstruktur analysieren: Anteil deutsche vs. nicht-deutsche Einnahmen
  • Aufenthaltsbewilligung B beantragen
  • AHV-Anmeldung innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten abschließen
  • Handelsregistereintrag prüfen (ab CHF 100.000 Umsatz verpflichtend)
  • Wise-Account für EUR/CHF-Überweisungen einrichten

Die Schweiz ist kein schnelles Steuer-Arbitrage-Spiel. Sie ist ein mittelfristiges Projekt, das sich lohnt - wenn die Zahlen stimmen, der Plan steht und du die überdachende Besteuerung richtig einkalkulierst. Für die richtige Person, mit dem richtigen Einkommen und den richtigen Kunden, ist sie eines der stimmigsten Auswanderziele für deutschsprachige Freelancer: echte Lebensqualität, starke Wirtschaft, gleiche Sprache.

Nur den Steuerbescheid liest du in Zug trotzdem selbst.


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